Zuchthintergründe
Die Europa-Konvention über Zucht und Haltung von Heimtieren, sowie das neue, in Ausarbeitung begriffene schweizerische Tierschutzgesetz (in der Vorlage Art. 9.2.) verbieten „das Erzeugen und Halten von Tieren mit bestimmten Merkmalen, insbesondere Abnormitäten im Körperbau und Verhalten...“ Damit sind einige Hunderassen gefährdet. Die Sorge, dass auf Grund dieser gesetzlichen Bestimmungen eine uralte Form des Haushundes verschwinden wird, bewog den Zentralvorstand der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft (SKG) im Jahre 2000 einem Zuchtprogramm zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation des English Bulldogs zuzustimmen
und der Bulldog-Züchterin Imelda Angehrn die Bewilligung zur Kreuzung von English Bulldogs mit Olde English Bulldogs und Victorian Bulldogs zu erteilen.
Ziel dieser Versuche war, einen mittelgroßen Bulldog zu schaffen, der alle vom
Tierschutzgeforderten Voraussetzungen an einen gesunden Hund erfüllt. Die Kreuzungen zeigten jedoch bald, dass eine wesentliche Verbesserung der gesundheitlichen Situation des English Bulldogs schlussendlich auf die Schaffung einer neuen Rasse hinaus lief, einer Rasse, die dem ursprünglichen Typ des Bulldogs nahe kommt.
Zwecks klarer Abgrenzung zum English Bulldog wurde für die neue Rasse der Name „Continental Bulldog“ gewählt.
Die Entscheide und Maßnahmen zur Bildung der neuen Rasse wurden in Absprache mit der FCI (Vertreter der Standard- und der wissenschaftlichen Kommissionen) getroffen. Sobald die von der FCI geforderten Bedingungen erfüllt sind, soll der FCI das Gesuch um Anerkennung der neuen Rasse gestellt werden.

